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Austria
Innovationsscheck mit Selbstbehalt
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Der Innovationsscheck mit Selbstbehalt fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und wirtschaftlich tätige Vereine in Österreich bei der Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen. Das Programm bietet bis zu 10.000 Euro (80 % der förderfähigen Kosten) für innovationsbezogene Studien, Konzepte, Prototypenentwicklungen und Patentvorbereitungen. Anträge können laufend bis zum 31. Dezember 2026 über das FFG eCall-Portal eingereicht werden.
Wer kann sich bewerben
KMU mit österreichischem Betriebsstandort (bis 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. Euro Umsatz, max. 43 Mio. Euro Bilanzsumme) und wirtschaftlich tätige Vereine. Nicht antragsberechtigt sind Großunternehmen (über 25 % Beteiligung), Unternehmen mit überschrittener De-minimis-Obergrenze sowie Antragsteller, die diesen Scheck bereits in den letzten 12 Monaten erhalten haben.Vorteile und Vergünstigungen
- FFG-Beratungsservice und Förderservice für Fragen zur Antragstellung
- Zugang zur Forscherinnen:Datenbank zur Partnersuche mit Forschungseinrichtungen
- Möglichkeit der strategischen Weiterentwicklung durch Kombination mit dem Impact Innovation-Programm
- QuickCheck-Tool zur Überprüfung der Förderfähigkeit
- Förderpilot-Portal zur Suche nach weiteren nationalen und regionalen Förderprogrammen
- FFG Academy für EU-spezifische Schulungen und Weiterbildungen
Wichtige Kontakte
Quellen
Links, die von der KI zur Sammlung von Informationen über diesen Zuschuss verwendet wurden.
- www.wko.at/foerderungen/innovationsscheck-mit-selbstbehalt ↗
- www.ffg.at/ ↗
- ecall.ffg.at/Cockpit/Cockpit.aspx ↗
- www.ffg.at/ausschreibung/innovationsscheck-mit-selbstbehalt-2026 ↗
- www.ffg.at/foerderservice ↗
- www.ffg.at/kontakt ↗
- www.ffg.at/ueber-uns ↗
- fdoc.ffg.at/s/vdb/public/node/content/nqNRUXlETE2dCwOZip3OJQ/5.2?a=true ↗
