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Pflegestipendium

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Seit 1. Jänner 2023 garantiert das Pflegestipendium einen Mindeststandard der Existenzsicherung während der Ausbildung in Pflegeberufen (Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege, Sozialbetreuungsberufe). Der Mindestbetrag für 2026 liegt bei rund 1.650,00 Euro monatlich.

Wer kann sich bewerben

Personen nach Vollendung des 20. Lebensjahres: Arbeitsuchende, Arbeitnehmer/innen oder Selbständige, die für die Dauer der Ausbildung karenziert sind bzw. ihr Gewerbe ruhend gelegt haben. Zudem müssen zwei Jahre seit Schul- oder Studienabbruch bzw. Matura vergangen sein ODER es bestehen Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe). Eine bestandene Aufnahmeprüfung bzw. Erfüllung der Voraussetzungen für die Ausbildung und eine vorangehende arbeitsmarktpolitische Beratung durch das AMS sind erforderlich.

Vorteile und Vergünstigungen

  • Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

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