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Richtlinie 2026 zur Förderung von nachhaltigen Technologien zur Ökoenergieerzeugung
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Diese Förderung unterstützt den Austausch veralteter erneuerbarer Heizsysteme (mindestens 15 Jahre alt) durch hocheffiziente Alternativen sowie die Errichtung von thermischen Solaranlagen und Regen- bzw. Brunnenwassernutzungsanlagen in privaten Wohngebäuden. Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 30% der anrechenbaren Kosten gewährt.
Wer kann sich bewerben
Eigentümer von Einfamilien-, Zweifamilien- oder Reihenhäusern in Burgenland mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder EU/EEA/Schweizer equivalent, die ihren Hauptwohnsitz am Installationsort haben und seit mindestens zwei Jahren in Österreich wohnen.Vorteile und Vergünstigungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Bis zu 30% der anrechenbaren Kosten
Wichtige Kontakte
Quellen
Links, die von der KI zur Sammlung von Informationen über diesen Zuschuss verwendet wurden.