Finanzhilfen für die Schaffung von Betreuungsplätzen
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Finanzhilfen für die Schaffung von Betreuungsplätzen

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Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem 1. Februar 2003 in Kraft. Es fördert die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern, damit die Eltern Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie besser vereinbaren können. Das Impulsprogramm läuft am 31. Dezember 2026 aus.