KULTURSTIFTUNG DES BUNDES – ALLGEMEINE PROJEKTFÖRDERUNG
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KULTURSTIFTUNG DES BUNDES – ALLGEMEINE PROJEKTFÖRDERUNG

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Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr (Januar und Juli) Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen. Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Produktionen, die inhaltlich besondere Bedeutung für den aktuellen künstlerischen oder gesellschaftlichen Diskurs besitzen. Als Projekt gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien.

Kto może aplikować

Kulturschaffende aus allen künstlerischen Sparten können sich bewerben; Antragssumme mindestens 50.000 €; Eigen- oder Drittmittel von mindestens 20% der Gesamtkosten erforderlich; Projekte im internationalen Kontext.

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