CO2-Differenzverträge (CCfDs) – Gebotsverfahren 2026
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CO2-Differenzverträge (CCfDs) – Gebotsverfahren 2026

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) startet das Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge. Das Programm unterstützt Investitionen energieintensiver Industrieunternehmen in innovative, CO2-arme Produktionsverfahren mit einem Haushaltsvolumen von bis zu fünf Milliarden Euro. Unternehmen können bis zum 07.09.2026 ein Gebot abgeben, sofern sie erfolgreich am vorbereitenden Verfahren Ende 2025 teilgenommen haben.

Who can apply

Unternehmen, die am vorbereitenden Verfahren Ende 2025 erfolgreich teilgenommen haben, können am Gebotsverfahren teilnehmen und ein Gebot abgeben.

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